(BS) Der Einflug von 70 - 80 vor allem immaturen Gänsegeiern im Jahr 2022 in Graubünden löste bei den Ornithologen Verwunderung und grosses Interesse aus. Bei den Landwirten mit Viehhaltung war ebenfalls Interesse vorhanden jedoch gepaart mit grossen Bedenken. Gilt doch der Gänsegeier als ausgesprochener Aasfresser. Ein vom Wolf gerissenes Schaf beispielsweise wird innert weniger Stunden von ein paar Dutzend Gänsegeiern komplett zerlegt. Es dürfte dann kaum mehr möglich sein, den Nachweis zu erbringen, dass das Schaf von einem Wolf gerissen worden war. Damit schwindet die Grundlage für eine Entschädigungszahlung.
Diese Bedenken führten zu einer Anfrage von Grossrat Roffler an die Bündner Regierung. Darin wird insbesondere Auskunft über das Aufkommen der Gänsegeier, deren Populationsentwicklung und deren Regulation gefordert. Zudem wollten er und weitere Grossräte Auskunft über ein eventuelles Notfallkonzept, Vergrämungsmassahmen, Sicherstellung der Rissstatistik, fehlende Nutztiere aus der Sömmerung auf den Alpen und ev. Herdenschutzmassnahmen.
Grossrätin Mazzetta führte vor Augen, dass mit dem Gänsegeier, gleichermassen wie ehemals mit dem Bartgeier, mythisch umgegangen wird. Sie unterstrich die Wichtigkeit des Gänsegeiers als Gesundheitspolizisten. Sein Schnabel und seine Krallen wären nicht fürs Töten von Tieren und schon gar nicht von gesunden ausgelegt.
Die Regierungsrätin Maissen betonte, dass es gälte, das neue Phänomen in Graubünden zu beobachten und einzuordnen. Das Amt für Jagd und Fischerei sei auf das Thema sensibilisiert. Der Kanton habe im Jahr 2022 ein Pilotprojekt mit dem Bundesamt für Umwelt gestartet, um Entschädigungen vermisster Tiere für den Sommer 2022 rückwirkend zu ermöglichen. Sie wies auch darauf hin, dass es sich beim Gänsegeier um eine geschützte Art handle, was der Gesetzgebung des Bundes unterliege.
Genauer Wortlaut der Diskussion und Antwort der Regierung
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